متن و ترجمه پارسی
Justizias Töchter. Der Podcast zur feministischen Rechtspolitik. Ein Podcast des deutschen Juristinnenbundes.
Dana, wir können in dieser Folge nicht starten wie gewohnt, denn Trauriges hat sich ereignet.
Ja, wir haben eine engagierte Kämpferin für die Gleichberechtigung verloren.
Ruth Bader Ginsburg war die wohl bekannteste Richterin des Supreme Court, des obersten Gerichtshof der USA.
Und sie ist am 18. September verstorben. Ruth Bader Ginsburg ist eine feministische Ikone.
Sie begann in den 1950er Jahren schon ihr Studium, Jurastudium an der Harvard Law School.
Damals als eine von neun Frauen unter insgesamt 500 Studierenden.
Und sie hat gegen alle Widerstände eine beispiellose Karriere als Juristin hingelegt.
Unter anderem mit ihrer Tätigkeit als Prozessanwältin bei der American Civil Liberties Union, als Professorin und als Richterin.
Sie wurde 1993 zur Verfassungsrichterin ernannt, als zweite Frau überhaupt.
Und sie hat sich immer für die Rechte von Frauen und gegen Geschlechtsdiskriminierung eingesetzt.
Unsere Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Maria Versich sagt über sie,
Ruth Bader Ginsburg war ein Vorbild für feministische Juristinnen und alle Frauen weltweit.
Wir verneigen uns vor ihrem Lebenswerk. Sie wird sehr fehlen. Und dem kann ich mich nur anschließen.
Ja, ich auch. Absolut. Es war wirklich ein erschütternder Tag, als wir erfahren haben, dass sie verstorben ist.
Sie war ja auch hier schon mal Gegenstand eines Fundstücks. Wir haben sie ja zitiert mit den Worten.
Sie wurde ja gefragt, wann ist es genug oder wann sind es genug Frauen am Supreme Court?
Und sie ist berühmt dafür, dass sie gesagt hat, wenn es neun sind, also wenn 100 Prozent Frauen sind.
Jetzt ist sie gestorben. Und gerade der Zeitpunkt ihres Todes schmerzt ganz besonders,
weil in den USA jetzt schon die Debatte entbrannt ist über ihre Nachbesetzung.
Und aktuell sieht es so aus, als würde Trump tatsächlich noch in den letzten Wochen seiner hoffentlich auch letzten Amtszeit eine Richterin da benennen,
die das Gegenteil von Ruth Bader Ginsburg eigentlich verkörpert, Amy Coney Barrett.
Tief religiös. Gegenabtreibung ist wohl auch in Erscheinung getreten, weil sie für das Reich Gottes streiten will.
Und das Schlimme ist ja, dass die auf Lebenszeit benannt werden und dass Trump damit wirklich einen Stempel auf dem Verfassungsgerichtshof hinterlassen würde,
der wirklich schmerzt. Es sind jetzt schon nur noch drei liberale Richter am Gericht von neun.
Und so könnte es dann auf die nächsten Jahrzehnte bleiben.
Also ihr Abschnitt schmerzt.
Ja, und man wird es auf jeden Fall merken, dass sie dort nicht mehr als Verfassungsrichterin ihr Werk auch für Frauenrechte unter anderem tun kann.
Wir wollen Ruth Bader Ginsburg heute gewissermaßen ehren, indem wir nämlich über ein vielleicht ungewöhnliches Thema sprechen, über Steuern.
Wir sprechen heute über Steuern und Geschlechtergerechtigkeit.
Und eines der ersten Fälle, die Ruth Bader Ginsburg noch als Anwältin vom Supreme Court positiv erstritten hat, war ein steuerrechtliches Thema.
Genau. Und damit herzlich willkommen zur fünften Folge Justizias Töchter, der Podcast zu feministischen Rechtspolitik mit mir, Dana Valentina, und mit mir, Selma Garter.
In diesem Podcast sprechen wir einmal im Monat über feministische Themen im Recht und mit Frauen über Recht, über feministische Rechtspolitik.
Und das wollen wir heute mit einem Thema tun und auch hoffentlich euch allen zeigen, was eigentlich das feministische Potenzial von Steuerrecht ist.
Genau. Und Dana, ehrlich gesagt, ich habe erst mal überhaupt keine Ahnung von Steuern. Das kann ich ja mal offenlegen und auch von Steuerrecht nicht.
Aber auch mir war nicht so ganz klar, was eigentlich Steuern mit Geschlechtergerechtigkeit zu tun haben.
Das springt einem ja gerade bei dem Thema jetzt nicht gerade ins Gesicht.
Und ich habe mir deswegen mal ein paar Pressemitteilungsstellungsnamen angeguckt, also Themen des Deutschen Juristinnenbundes im Steuerrecht.
Und da ist ja ein erstes Thema ein Dauerbrenner des Ehegattensplitting.
Ja, damit sprichst du wirklich einen Dauerbrenner an, der steuerrechtlichen Themen, mit denen wir uns befassen im Deutschen Juristinnenbund, das Ehegattensplitting.
Das bezieht sich auf ein Verfahren oder das beschreibt ein Verfahren zur Besteuerung von Personen, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Und aus der gemeinsamen Besteuerung, die eben dieses Ehegattensplitting beschreibt, können sich bestimmte Steuervorteile ergeben.
Es kommt zu Steuerentlastung und dieser Splittingvorteil, der durch das Verfahren entsteht, der ist umso höher, je höher die Einkommensdifferenz ist zwischen den beiden verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Personen.
Also das heißt, eine Person muss möglichst viel verdienen und die andere möglichst wenig.
Genau, und es ist natürlich auch, der Splittingvorteil ist auch höher, je höher das Einkommen insgesamt ist.
Und das, du sprichst es schon an, bedeutet, dass der Vorteil sich vor allen Dingen auswirkt für Paare, bei denen eine Person viel verdient und die andere gar nichts oder lediglich hinzu verdient, zum Beispiel im Rahmen auch eines Minijobs.
Und da muss man ja sagen, das ist statistisch heute leider immer noch so, dass der Mann die Person ist, die viel verdient in der Ehe und die Frau, die eher wenig verdient oder gar nicht.
Genau, und vor allem wird dieses Modell durch diese rechtliche Regelung im Steuerrecht auch gerade begünstigt.
Also dieses Modell, das Alleinverdienermodell wird immer noch gefördert.
Und das ist ein Problem, was sich vor allen Dingen dann auswirkt, wenn Paare auch Kinder bekommen und sich die Frage stellt, okay, ich habe jetzt hier noch die Kinderbetreuung, lohnt sich das eigentlich jetzt gerade mit einer Erwerbstätigkeit wieder anzufangen.
Und an vielen Stellen ist es dann eben so, dass dieser Steuervorteil natürlich einen zusätzlichen Anreiz setzt, dass einfach eine Person Hauptverdiener ist und die andere dann vielleicht einfach dann erst mal im Rahmen eines Minijobs nur hinzuverdient.
Und das wirkt sich für Frauen negativ aus, weil sie nämlich im Einverdienermodell eben wenig oder gar nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen und damit auch wenig oder gar nicht für ihre spätere Rente vorsorgen.
Also das Ehegattensplitting stellt hier eine Erwerbshürde dar und das wirkt sich aber auch ganz klar nachteilig für die finanzielle Absicherung von Frauen aus.
Dann ein anderes Thema, was mir aufgefallen ist, Steuerformulare.
Ja.
Was hat es damit auf sich?
Ja, Steuerformulare, das ist auch ein Evergreen oder ein Thema, was immer wieder kommt.
Und zwar ist es in den Steuerformularen ja so, dass dort der Ehemann in der Regel als die steuerpflichtige Person einzutragen ist und dann in einer nachrangigen zweiten Rubrik, die ist ausdrücklich vorgesehen für die Ehefrau.
Wow.
Ja, und die aktuellen Steuerformulare versprühen damit natürlich immer noch so ein bisschen den Geist der 50er Jahre.
Also es gibt den Mann und der verdient und dann gibt es noch die Ehefrau und da kann man auch nochmal so ein paar Sachen eintragen im Rahmen der Steuererklärung.
Und das Interessante ist, dass diese Reihung auch sogar dann einzuhalten ist, wenn die Ehefrau allein Verdienerin ist.
Wow.
Letztes Thema, was mich interessiert, Familienlastenausgleich.
Ja, damit sprichst du ein ganz aktuelles Thema an, weil wir gerade aus dem Bundesfinanzministerium seit Juni einen Gesetzentwurf haben für das zweite Familienentlastungsgesetz.
Also es geht um Entlastung von Familiensteuerung.
Genau, das ist das Thema.
Und in diesem Gesetzentwurf sind auch einige gute Dinge drin, wie zum Beispiel die Anhebung des Kindergeldes.
Wirkt sich natürlich erstmal für Familien positiv aus.
Es gibt aber ein Problem in diesem Gesetzentwurf und das betrifft die Anhebung der Kinderfreibeträge.
Und da vor allem die Freibeträge für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes.
Denn hier werden wieder zusätzlich Anreize gesetzt dafür, dass Frauen eben keine Erwerbstätigkeit nachgehen,
sondern dass sie diese Betreuungsaufgaben übernehmen und dafür auch von diesem Steuervorteil dann profitieren.
Eigentlich ist das ja eine Kompensation für Betreuungsaufgaben.
Also es wird eine steuerliche Entlastung, es ist sozusagen eine steuerliche Belohnung dafür, dass man zu Hause seine Kinder betreut.
Erinnert mich an die Herdprämie, ist aber nicht das Gleiche?
Ja, das setzt tatsächlich ähnliche Anreize wie die Herdprämie damals.
Also bei dem Betreuungsgeld, da ging es ja nicht um einen Steuervorteil, sondern da ging es ja wirklich darum, dass Geld gezahlt wurde,
dass es einen zusätzlichen Betrag dafür gab, dass Betreuungsaufgaben übernommen wurden.
Aber die Idee dahinter, der Anreiz, der damit verbunden ist, beruht natürlich auf demselben Modell.
Ja, also es geht sozusagen um die finanzielle Kompensation für Erziehungsarbeit, was ja jetzt erstmal vielleicht unverdächtig ist.
Warum sollte es nicht kompensiert werden?
Das bringt mich zu meiner Frage, dass man ja bei diesen ganzen Sachen sagen kann, ja gut, im Gesetz steht aber jetzt nicht drin,
dass unbedingt Frauen diese Arbeit übernehmen müssen oder dass unbedingt Frauen irgendwie zu Hause bleiben müssen
und weniger verdienen und weniger arbeiten. Inwiefern kann man dem Recht oder diesen rechtlichen Regelungen da den Vorwurf machen,
dass sie negativ sind für die Geschlechtergleichheit?
Na ja, wir haben ja gerade schon gesehen, die Beispiele, die wir angesprochen haben, zeigen, dass die Regelungen sich ja in der tatsächlichen,
also in der Realität nachteilig auswirken für Frauen, zulasten von Frauen. Und zwar einseitig zulasten von Frauen,
weil damit eben ein ganz bestimmtes Bild verbunden ist, ein Geschlechterbild. Und das hat negative Effekte.
Das führt dazu, dass Frauen weniger Erwerbsarbeit nachgehen, dass sie dadurch auch einfach finanziell schlechter abgesichert sind.
Das wirkt sich gerade bei der Rente nachteilig aus. Und diese Effekte, die stehen natürlich so im Gesetz erstmal nicht ausdrücklich drin,
aber sie zeigen sich in der Realität. Und das ist ja gerade der Witz an mittelbarer Diskriminierung, dass wir Regelungen haben,
die erstmal formal gleichberechtigt für alle Personen gelten, die sich aber im Tatsächlichen so auswirken,
dass wir einen nachteiligen Effekt haben, und zwar zulasten von jetzt hier in dem Fall eben Frauen.
Wobei man sagen muss, dass natürlich erstmal der Fehler in der Realität liegt.
Also ich meine, es ist halt de facto noch so, dass Frauen weniger verdienen als Männer. Das ist eine Ungerechtigkeit.
Es ist de facto so, dass Frauen mehr Sorgearbeit zu Hause auch übernehmen. Auch das ist eine Ungerechtigkeit.
Nur es ist eben ein Problem, wenn das geltende Recht an diese Verhältnisse anknüpft und die dann auch noch privilegiert.
Und damit also Anreize dafür gibt, dass es dabei bleibt und keine Anreize, dass es sich ändert.
Damit haben wir jetzt einen Begriff eingeführt, mittelbare Diskriminierung.
Da geht es darum, dass eben das Recht formal gleich ist, aber sich in der Realität zulasten von bestimmten Gruppen auswirkt.
Und ich denke, darüber werden wir heute noch ein bisschen ins Gespräch kommen mit unserem Gast heute, mit Dr. Ulrike Spangenberg.
Ulrike ist nämlich Autorin einer Studie, die undenigst erschienen ist, Ende Juli.
Sie hat diese Studie verfasst mit zwei anderen Autorinnen, mit Gisela Ferber und Corinna Späth.
Und es geht um mittelbare Diskriminierung im Lohnsteuerverfahren.
Im Einzelnen geht es um die Auswirkung der Lohnsteuerklassen auf das Nettoeinkommen und auf Lohnersatzleistungen.
Ja, und was genau Lohnsteuerklassen sind und was Lohnersatzleistungen sind, das erklärt sie uns hoffentlich gleich selbst.
Und damit herzlich willkommen, Ulrike. Wir freuen uns sehr, dass du da bist.
Hallo, vielen Dank für die Einladung. Und ich freue mich sehr, dass ich hier über das Thema Steuern sprechen kann.
Ulrike, dein Schwerpunktthema ist tatsächlich Steuern und auch mittelbare Diskriminierung.
Du hast nämlich promoviert zum Thema mittelbare Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht.
Und bis heute ist ein Schwerpunkt deiner Arbeit Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsthemen mit den Arbeitsschwerpunkten
Steuer- und Finanzpolitik, Alterssicherung, Bildung und Gesetzesfolgenabschätzung auf nationaler und europäischer Ebene.
Und auf beiden Ebenen hast du auch gearbeitet.
Zum Beispiel warst du an der Universität Ymeo in Schweden bei einem EU-Forschungsprojekt Fair Tax involviert
und hast im Sommersemester 2019 eine Gastprofessur mit Schwerpunkt Steuern und Geschlechterverhältnisse an der Universität
für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne gehabt.
Ganz aktuell bist du Leiterin, also eine von zwei Leiterinnen der Geschäftsstelle
für den dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.
Du bist außerdem seit 2017 die Vorsitzende der Kommission des Deutschen Juristinnenbundes
Recht der sozialen Sicherung und Familienlastenausgleich.
Ulrike, ich möchte dich zuerst zu deinem Twitter-Profilbild befragen.
Das hat mir sehr gut gefallen, da hast du nämlich ein Meme, wo drauf steht I love taxes.
Was begeistert dich so am Thema Steuern?
Ich finde die Auseinandersetzung mit Steuern schon deshalb wichtig, weil der Staat mit Steuern Einnahmen generiert
und diese Einnahmen stehen dann für die Finanzierung staatlicher Aufgaben zur Verfügung.
Und damit lassen sich zum einen soziale Leistungen finanzieren, zum Beispiel das Kindergeld,
was dann Familien entlastet oder auch zur sozialen Umverteilung beitragen kann.
Aber damit lassen sich auch Infrastruktur zum Beispiel finanzieren,
mit der unbezahlte Sorgearbeit aufgefangen kann, zum Beispiel durch die Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Gleichzeitig entstehen durch die Erhebung von Steuern aber auch finanzielle Belastungen.
Bei Steuervergünstigungen können auch Entlastungen entstehen.
Und zum anderen Steuern, Steuern, das heißt mit Steuern werden Anreize gesetzt in Richtung Erwerbstötigkeit
oder auch Gegenerwerbstätigkeit, wie beim Irrgarten-Splitting oder auch für Investitionen oder gegen Investitionen.
Und diese Verteilungs- und Anreizeffekte von Steuern können sich für Frauen und Männer sehr unterschiedlich auswirken
aufgrund unterschiedlicher Lebensrealitäten, also zum Beispiel Erwerbsmuster, Rollenverteilung, Einkommensverhältnisse und so weiter.
Und genau diese Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse interessieren mich,
weil das Steuerrecht ja ebenso wie andere Rechtsgebiete auch gesellschaftliche Normen bzw. Normalitätsvorstellungen spiegelt.
Und warum werden Frauen jetzt durch dieses Steuersystem, durch die Steuerklassen benachteiligt?
Steuerklassen spielen bei der Berechnung der Lohnsteuer eine Rolle.
Und die Lohnsteuer ist wiederum eine Steuer, die auf die Einkommen von Arbeitnehmenden erhoben wird.
Und es ist aber keine eigene Steuerart, sondern es ist eine Art Vorauszahlung, monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer,
die über die Arbeitgebenden gleich einbehalten wird und dann direkt an das Finanzamt abgeführt wird.
Kennt man ja, steht immer so auf dem Lohnzettel drauf.
Genau. Und diese Vorauszahlungen gehen natürlich nicht verloren, sondern die werden im nächsten Jahr,
wenn man dann seine Einkommensteuererklärung einreicht, werden die angerechnet auf die endgültig berechnete Jahreseinkommensteuer.
Um Arbeitgebenden jetzt diese Berechnung der Lohnsteuer zu erleichtern, wurden Lohnsteuerklassen eingeführt,
die eine vereinfachte Berechnung erlauben.
Und deshalb werden in den Steuerklassen unterschiedliche steuerrelevante Merkmale berücksichtigt.
Das heißt, wenn eine Person alleinerziehend ist, hat sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Dafür gibt es dann die Steuerklasse 2.
Und natürlich auch solche Mechanismen wie das Ehegattensplitting, das ja zur erheblichen Steuerentlastung führen kann,
werden im Rahmen der Steuerklasse berücksichtigt, also sollen schon in das Lohnsteuerverfahren und die Berechnung der Lohnsteuer einfließen.
Dana hat es ja vorhin schon gesagt, dass die Entlastung aus dem Ehegattensplitting aber davon abhängt,
wie hoch oder wie groß die Einkommensdifferenzen der Eheleute sind.
Je größer die Unterschiede, desto größer ist der sogenannte Splittingvorteil, also die Steuerentlastung, die sich daraus ergibt.
Und dieser Effekt soll bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
Und deshalb können Eheleute sich zwischen unterschiedlichen Steuerklassen entscheiden, die unterschiedliche Einkommensverhältnisse abbilden.
Und das ist jetzt dieses Thema mit Steuerklasse 3-5 und 4-4, diese Geschichte.
Genau, grundsätzlich gibt es die Steuerklassenkombination 4-4, es gibt 3-5 und seit 2010 auch das sogenannte Faktorverfahren.
Die nach wie vor am häufigsten gewählte Steuerklassenkombination ist die Steuerklassenkombination 3-5 und die ist für Eheleute mit unterschiedlich hohen Einkommen konzipiert.
Steuerklasse 3 ist für die Person mit dem höheren Einkommen, mit dem Hauptverdienst, im besten Fall 60%.
Und Steuerklasse 5 ist für die Person mit dem geringeren Einkommen, eher der Zuverdienst, im besten Fall 40%.
Und soweit die Einkommen der Eheleute diesem Verhältnis von 60 zu 40 entsprechen, passiert auch genau das, was der Staat will.
Die Summe der monatlichen Lohnsteuerzahlung entspricht der tatsächlichen jährlichen Einkommensteuerschuld.
Also es werden Nachzahlungen vermieden.
Das Problem ist aber, dass die Steuerbelastung innerhalb der Ehe dafür sehr unterschiedlich ausgestaltet ist.
Die Person in Steuerklasse 3 zahlt nämlich in Relation zu ihrem Einkommen zu wenig Lohnsteuer und die Person in Steuerklasse 5 zahlt zu viel im Steuer.
Da Frauen in der Regel weniger verdienen als Männer, sind sie besonders häufig in Steuerklasse 5.
Es gibt Zahlen, also die aktuellsten liegen aus dem Jahr 2015 vor, die halt zeigen, dass der Anteil von Frauen in Steuerklasse 5 bei fast 90% liegt.
Und in Steuerklasse 3 nur bei circa 20%.
Faktisch heißt das, Frauen zahlen einen Teil der Lohnsteuer ihrer Ehemänner mit.
Und das wirkt sich dann natürlich auf die Höhe ihres Netto-Lohns aus, das in Steuerklasse 5 sehr niedrig und in Steuerklasse 3 unverhältnismäßig hoch ausfällt.
Der Staat verstärkt also hier den Gender Pay Gap beim Netto-Einkommen.
In der Studie, die ich jetzt eingangs erwähnt habe, die du gerade mit verfasst hast, geht es jetzt um Lohnersatzleistungen.
Was sind Lohnersatzleistungen?
Lohnersatzleistungen sind Leistungen, die bei Arbeitslosigkeit, Erwerbseinschränkungen oder Erwerbsunterbrechungen gezahlt werden, um einen Teil des wegfallenden Einkommens zu kompensieren.
Beispiele sind das Arbeitslosengeld, das Krankengeld oder auch das Elterngeld.
Aber auch viele der Leistungen, die jetzt im Rahmen der Covid-19-Krise diskutiert wurden, um da Einkommensausfälle aufzufangen.
Also zum Beispiel die Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder das Kurzarbeitergeld.
Und was haben jetzt diese Lohnersatzleistungen mit Steuern konkret zu tun?
Steuern spielen bei der Berechnung der Höhe von Lohnersatzleistungen eine Rolle.
Die Leistung an sich ist zwar steuerfrei, da aber nur das Netto-Einkommen kompensiert wird, berechnet die Verwaltung,
also zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, unter Bezug auf die Steuerklasse der anspruchsberechtigten Personen,
pauschalisierte Steuerabzüge, die dann diese Lohnersatzleistung mindern.
Weil dann nämlich in Steuerklasse 3 die Lohnersatzleistungen besonders hoch und in Steuerklasse 5 besonders niedrig ausfallen.
Und diese Unterschiede können sich bei gleichem Bruttoeinkommen auf mehrere 100 Euro belaufen.
Besonders ungerecht ist es bei beitragsabhängigen Leistungen wie zum Beispiel dem Arbeitslosengeld,
denn die Beiträge werden anhand des Bruttoeinkommens berechnet.
Und die Leistungen selber dann aber anhand des Nettoeinkommens, das dann über die Steuerklassen beeinflusst wird.
Und beim Arbeitslosengeld können sich hier Unterschiede ergeben, die sich auf mehr als 600 Euro monatlich belaufen.
Das heißt, auch hier verstärkt das Steuerrecht bereits bestehende Einkommensnachteile zulasten von Frauen.
Wir haben ja schon über mittelbare Diskriminierung gesprochen.
Haben wir hier denn auch ein Beispiel für mittelbare Diskriminierung?
Grundsätzlich entspricht das genau dem Prinzip mittelbarer Diskriminierung, weil hier vermeintlich geschlechtsneutrale Regelungen.
Die Leute können sich ja eigentlich entscheiden, wer was wählt.
Faktisch führen aber die Lebensrealitäten unterschiedliche Einkommensverhältnisse vor allem dazu, dass die Nachteile zulassen von Frauen gehen.
Trotzdem ist jetzt nicht jede Benachteiligung oder jede nachteilige Wirkung zulasten von Frauen oder anderen Gruppen gleich eine mittelbare Diskriminierung,
sondern nur, wenn die Nachteile nicht mit einem rechtlichen Grund zu rechtfertigen sind, also wenn es keinen guten Grund dafür gibt.
Wie ist es jetzt mit den Regeln, die du hier angesprochen hast, im Steuerrecht?
Natürlich gibt es auch hier mögliche Rechtfertigungsgründe.
Letztlich sind diese Lohnsteuerklassen Typisierung von Einkommensverhältnissen,
mit der die Berechnung der Lohnsteuer bzw. die Berechnung von Lohnersatzleistungen ja möglichst schnell abgewickelt werden soll.
Und grundsätzlich ist das gerade bei Massenverfahren wie dem Steuerrecht natürlich auch ein legitimer Rechtfertigungsgrund.
Aber auch hier wieder das Bundesverfassungsgericht.
Der Gestaltungsspielraum des Staates endet dort, wo derartige Typisierung diskriminierend wirken.
Das Interesse des Staates an einer Vereinfachung von Verfahren kann also nicht den verfassungsrechtlich verankerten Schutz vor Diskriminierung aufwiegen.
Zudem, auch das ist ein Teil dieser Rechtfertigungsprüfung, gibt es andere Lösungen.
Also die Regelung ist auch nicht erforderlich.
Hier kommt zum Beispiel das Faktorverfahren als alternative Regelungsmöglichkeit in Betracht.
Aber es wird ja jetzt auch häufig eingewandt, dass diese Vorteile, die Eheleute haben, zum Beispiel durch das Ehegattensplitting, ja letztlich in eine Haushaltskasse fließen.
Also die kommen ja doch beiden dann zugute. Wie kann man da überhaupt von der Benachteiligung sprechen?
Genau, es ist ein sehr typisches Argument.
Diese Annahme ist eine Typisierung und die ist an sich schon sehr schwer zu begründen.
Zum einen widerspricht es den rechtlichen Verhältnissen innerhalb der Ehe, also dem Unterhaltsrecht und dem Güterrecht.
Und faktisch gibt es natürlich Ehepaare, die ein gemeinsames Konto haben und die auch Geld gemeinsam verwenden, vor allem dann, wenn es zum Beispiel um Miete oder sowas geht.
Es gibt ja doch inzwischen experimentelle Untersuchungen, die halt zeigen, dass es für die Verwendung von Geld sehr wohl darauf ankommt, wer das bezieht.
Und viele Frauen in Steuerklasse 5 werden sicher den deprimierenden Blick auf ihren Lohnzettel kennen und haben dann nicht gleichzeitig das Einkommen ihres Ehemanns im Blick.
Vor allem aber gilt auch hier das, was ich eben gesagt habe, zur Typisierung.
Ja, das gemeinsame Wirtschaften ist ebenfalls eine Typisierung, die sich vom Nachteil von Frauen auswirkt und ist daher nicht mit Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz vereinbar.
Du hast jetzt das Faktorverfahren gerade angesprochen. Was ist das?
Das Faktorverfahren wurde bereits 2009 eingeführt und zwar als Alternative zur Steuerklassenkombination 3-5 und ist aus gleichstellungsrechtlicher Sicht ein echter Fortschritt.
Hier wird nämlich gewährleistet, dass beide Eheleute nur so viel Lohnsteuer zahlen, wie es ihrem individuellen Bruttolohn entspricht.
Über- und Unterzahlungen, wie bei der Steuerklassenkombination 3-5, werden also hier vermieden.
Und zudem fließen auch noch, anders als bei der Steuerklassenkombination 4-4, die Vorteile des Ehegarns in die Berechnung der Lohnsteuer ein.
Und zwar bei beiden Eheleuten, nicht nur bei einer Person wie in Steuerklasse 3.
Das Problem ist aber, dass das Faktorverfahren auch zehn Jahre nach der Einführung nur sehr selten gewählt wird, was wahrscheinlich verschiedene Gründe hat.
3-5 ermöglicht einfach auch zwischen verschiedenen Steuerklassen zu spielen.
Also ich kann halt in bestimmten Konstellationen beim Elterngeld in Steuerklasse 3 gehen und damit mein Elterngeld künstlich aufstocken.
Und wenn dann Familien ein Kind bekommen haben, dann hat er in der Regel, weil er weiter gearbeitet hat, die Steuerklasse 3, weil das die finanziell günstigste ist.
Und sie bleibt entweder in geringfügiger Beschäftigung oder geht dann automatisch in 5, weil es einfach das Einfachste ist.
Also es klingt so, als wäre das Faktorverfahren das eindeutig faire Verfahren.
Also fairere Besteuern sozusagen für den Staat eigentlich auch, aber auch intern in den Verhältnissen der Eheleute untereinander.
Aber als wäre das andere einfach noch zu attraktiv.
Das ist richtig. Also bereits die Streichung der Steuerklasse 5 würde dazu führen, dass das Faktorverfahren attraktiver werden würde.
Und damit wäre dann auch eine gleichstellungsgerechte Verteilung der Lohnsteuer zwischen den Eheleuten gewährleistet.
Das heißt, Forderung nochmal auf den Punkt bringen, wäre welche in deiner Meinung nach?
Streichung Steuerklasse 5.
Genau, bei der Berechnung des Nettoeinkommens wäre es die Streichung der Steuerklasse 5.
Bei den Lohnerseitsleistungen wäre es noch eine etwas andere Regelung.
Wir schlagen nämlich auch in der Studie vor, dass Lohnerseitsleistungen generell anhand der Steuerklasse 4 berechnet werden sollen.
Also Steuerklasse 4 entspricht der Steuerklasse 1 und damit einer individuellen Besteuerung.
Damit werden nämlich nicht nur die Nachteile zulasten von verheirateten Frauen vermieden,
sondern auch die Schlechterstellung von Menschen, die Lohnerseitsleistungen beziehen und nicht verheiratet sind.
Die Ansprüche auf Lohnerseitsleistungen sind ja grundsätzlich individuelle Ansprüche.
Also beim Arbeitslosengeld, ich zahle meine Beiträge ein und daran wird dann auch,
in Abhängigkeit von meinem individuellen Einkommen, wird dann mein Arbeitslosengeld berechnet.
Im Grunde genommen darf es also gar nicht darauf ankommen, ob man verheiratet ist oder nicht.
Durch die Steuerklasse fließen dann aber die Steuervorteile aus dem Ehegarnsplitting in die Höhe des Arbeitslosengeldes ein.
Und wenn man das anhand von Steuerklasse 4 berechnen würde, würde man diese Verzerrungen vermeiden.
Und bei der Berechnung von familienbezogenen Leistungen wie dem Elterngeld verstößt diese Praxis meines Erachtens sogar gegen den Schutz der Familie in Artikel 6 Grundgesetz.
Weil damit nämlich Eltern, die verheiratet sind, zum Beispiel ein höheres Elterngeld beziehen können als Alleinerziehende
oder Eltern, die erstmals ein Kind bekommen.
Wenn das deine Forderung ist, was ist dann beim Ehegarnsplitting?
Das ist richtig. Die Reformvorschläge betreffen erstmal allein das Lohnsteuerverfahren, nicht das Ehegarnsplitting selbst.
Natürlich bleibt es aber bei der Forderung, das Ehegarnsplitting abzuschaffen,
das ebenso wie die Steuerklassenkombination 3 5 gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung verstößt,
vor allem aufgrund der negativen Anreizwirkung zulasten von Frauen.
Das sind aber politisch noch dickere Bretter und Reformen bei der Lohnsteuer erscheinen mir derzeit als sehr viel realistischer.
Was müsste eigentlich passieren, damit wir hier steuerrechtlich weiterkommen?
Ich würde mir wünschen, dass sich Parteien, aber auch Gewerkschaften hier mehr engagieren.
Die Streichung der Steuerklasse 5 und die Berechnung von Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse 4
sollte im Grunde genommen in jedem Wahlprogramm im nächsten Jahr auftauchen.
Und wünschenswert wäre auch eine Musterklage, mit der etwa die Benachteiligung verheirateter Frauen
bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eingeklagt wird.
Ja, und bis es soweit ist, hilft ja vielleicht in der Zwischenzeit schon,
sich bewusst zu werden darüber, dass eben auch Steuerrecht mittelbar diskriminierend ist oder sein kann.
Und dass es hier darauf ankommt, sich das genau anzugucken.
Wie wirken eben diese vermeintlich neutralen Regelungen auf Lebensrealitäten?
Wen benachteiligen sie?
Und wie wirkt Steuerrecht daran mit, Anreize zu schaffen,
um gewisse vielleicht auch überkommene Lebensmodelle zu stabilisieren?
Genau, der Deutsche Juristinnenbund hat hier auch schon weitere Antwortungen nochmal gegeben.
Er hat darauf hingewiesen, dass es Folgenabschätzung,
also gleichstellungsorientierte Folgenabschätzung bereits im Gesetzgebungsverfahren geben muss.
Dazu braucht es geschlechterdifferenzierte Daten.
Es braucht Forschung und natürlich auch ganz viel Sensibilisierung.
Und ein Punkt, auf den ich sehr gerne hinweise, ich interessiere mich jetzt bei Steuern,
aber grundsätzlich ist es auch ein kleines Plädoyer an alle Frauen da draußen.
Interessiert euch für Steuern. Macht zumindest mal eure eigene Steuererklärung.
Vermeidet auf jeden Fall die Steuerklasse 5.
Und noch besser setzt euch für deren Abschaffung ein.
Ja, jetzt fühle ich mich ganz schlecht, dass ich meine Steuererklärung noch nicht gemacht habe.
Dana, ich auch, aber ich nehme den Appell auf jeden Fall mit
und nehme mir vor, vielleicht auch Bequemlichkeiten zu hinterfragen.
Ja, vielen Dank Eureke, ich habe total viel mitgenommen.
Ja, vielen Dank.
Die feministischen Fundstücke sind unsere bunte Rubrik.
Wir stellen hier ganz unterschiedliches vor, bringen Sachen mit,
die wir vorher selber voneinander auch gar nicht kennen
und überraschen uns mit Kuriosem, mit Interessantem, mit Aktuellem,
mit vielleicht auch Empörendem aus der im weitesten Sinne Welt der feministischen Rechtspolitik.
Dana, willst du heute anfangen?
Sehr gern.
Also ich habe heute eine Klassikerin mitgebracht.
Da werde ich jetzt auch wahrscheinlich euch beiden hier nicht so viel Neues erzählen,
aber vielleicht unseren ZuhörerInnen.
Und zwar möchte ich heute das Studienbuch Feministische Rechtswissenschaft empfehlen.
Das ist wirklich das Standardwerk mittlerweile zur Einführung in die Legal Gender Studies
in die Feministische Rechtswissenschaft in Deutschland.
Das ist ein Buch, ein Studienbuch, das wird herausgegeben von Lena Foljanti.
Die ist Leiterin einer Max-Planck-Forschungsgruppe am MPI für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt
und von Ulrike Lemke.
Die ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität.
Und es erscheint jetzt im Jahr 2021 für Frühjahr angekündigt,
die dritte Auflage des Studienbuchs.
Und in diesem Studienbuch schreiben ganz tolle AutorInnen.
Das ist ein Kollektiv zu sehr unterschiedlichen Themen.
Es eignet sich, finde ich, sehr gut sowohl zur Einführung als auch für Fortgeschrittene,
zum Beispiel JuristInnen, aber auch für Nicht-JuristInnen,
die sich mit Themen rund um die feministische Rechtswissenschaft beschäftigen wollen.
Und die Themen reichen von Frauen in der Geschichte des Rechts über zum Beispiel
das Gleichheitsversprechen des Grundgesetzes, menschenrechtliche Diskriminierungsverbote,
das Antidiskriminierungsrecht, über einzelne Lebensbereiche,
der Erwerbsarbeit und der unbezahlten Sorgearbeit,
über Reproduktion und Sexualität, über Gewalt im Geschlechterverhältnis,
Migration und Flucht bis zu Demokratie und Partizipation.
Also ihr hört, es ist ein Lehrbuch, was wirklich ein sehr breites Spektrum abdeckt
und einfach das Standardwerk ist und ich würde sagen eine Pflichtlektüre
für feministische JuristInnen, einigermaßen erschwinglich in der Anschaffung,
aber auch mittlerweile in den Bibliotheken der Juristischen Fakultäten zu finden.
Daher ist es heute mein Tipp.
Ja, wir warten ja auch schon gespannt auf die dritte Auflage.
Du hast es gesagt und jetzt vielleicht noch gespannter.
Ja, ich kann Dana nur unterstützen. Ich habe das Ganze auch in Speyer mit eingeführt.
Ah, toll.
Weil es lohnt sich einfach sehr reinzugucken
und einfach auf sehr angenehme und spannende Weise einen Einblick
in feministische Rechtswissenschaft zu bekommen.
Ich habe ein feministisches Fundstück mitgebracht, was nicht so sehr ein Fundstück ist.
Es ist nicht gegenständlich. Es ist auch diesmal keine Empfehlung,
sondern ich möchte es frameen als eine, wie ich finde, spannende Rechtsentwicklung.
Und sie hat sich zugetragen in Berlin.
Und es geht um eine Entscheidung des hiesigen Justizsenaters Dirk Behrendt.
Ihm wird sie zugesprochen zumindest.
Es war eigentlich das gemeinsame Juristische Prüfungsamt.
Und zwar haben sie eine, erstmals möchte ich sagen, haben sie eine Regelung getroffen,
dass hier Referendarinnen mit Kopf durch den Sitzungsdienst übernehmen können im Referendariat.
Ich glaube, ich muss das kurz ein bisschen einordnen,
weil wir nämlich auch Zuhörerinnen haben, die nicht Jura studieren.
Also das Referendariat ist eine Etappe sozusagen in der juristischen Ausbildung,
wo man die Praxis kennenlernt.
Und man macht da zum Beispiel, macht mal eine Station bei Gericht
und bei der Staatsanwaltschaft und so weiter.
Und jetzt war es vielen Orten so, dass es Referendarinnen gab,
Juristinnen, die eben aus religiösen Gründen das Kopftuch getragen haben,
denen untersagt wurde, Sitzungsvertretung zu machen.
Also sie durften sozusagen nicht als Richterin in Ausbildung
oder als Staatsanwältin in Ausbildung auftreten.
Und das ist, auch das möchte ich hier einordnen,
ein wahnsinnig umstrittenes Thema, auch in feministischen Kreisen.
Und ich habe das jetzt mit Interesse beobachtet,
dass es da jetzt diese Entscheidung gab.
Also es ist natürlich nicht das erste Mal,
dass auch Referendarinnen mit Kopftuch Sitzungsdienst machen können,
aber es gab jetzt diese offizielle Entscheidung von Dirk Behrendt,
dass es zugelassen wird.
Und damit ist die Debatte so ein bisschen wieder losgetreten worden.
Und ja, ich möchte mich da jetzt nicht weiter rein vertiefen,
sondern ich finde das immer gut, wenn wir weiter in dieser Diskussion drinbleiben
und darüber im Gespräch bleiben,
über die sozusagen widerstreitenden Verfassungsgüter,
die da auch tatsächlich auf beiden Seiten stehen.
Und werde das weiter beobachten, wie sich das in Berlin entwickelt.
Ja, ich bin auch sehr gespannt,
ob das vielleicht andere Bundesländer motiviert, da nochmal nachzuziehen.
So wie ich es verstanden habe, ist es ja aber so,
dass die Referendarinnen in Berlin jetzt aber auch
noch einer besonderen Einschränkung unterliegen,
dass sie nämlich nur in Anwesenheit des Ausbilders oder der Ausbilderin
auftreten dürfen in dieser Rolle.
Das fand ich auch nochmal so ganz interessant.
Ja, genau. Also eine komplette Gleichstellung ist auch hier
bei dieser Regelung noch nicht erreicht.
Ich finde es gut, dass du das nochmal sagst.
Sondern, wie du sagst, es ist anscheinend für notwendig befunden worden,
dass der Ausbilder oder die Ausbilderin daneben sitzt
und nicht in Robe aufgetreten wird.
Damit ganz klar ist, so der Staat identifiziert sich eben nicht
mit dem Glauben der Auszubildenden hier.
Ja, Ulrike, du hast uns auch ein Fundstück mitgebracht, oder?
Ich habe natürlich auch etwas mitgebracht
und ich bleibe auch das natürlich, natürlich beim Thema Steuern.
Und Ruth Bader Ginsburg wurde ja schon als Vorreiterin
im Steuerrecht anfangs erwähnt.
Deshalb will ich jetzt auf die Aktivitäten und Publikation
einer anderen Juristin hinweisen,
die mich selbst fürs Steuerrecht sehr begeistert hat.
Und zwar ist es Kathleen Lahime.
Sie ist Rechtsprofessorin an der Queen's University in Kingston in Kanada
und befasst sich seit vielen Jahren aus einer feministischen Perspektive
mit Steuern und Finanzen.
Und sie hat sehr umfangreich zur strukturellen Benachteiligung
aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung
im Steuerrecht publiziert.
Und diese Publikationen waren auch einer der Gründe,
warum ich selbst zum Thema mittelbare Diskriminierung
im Einkommen Steuerrecht promoviert habe.
Einfach, weil gerade Literatur aus Kanada und den USA
sehr inspirierend ist,
weil hier nämlich nicht nur geschlechtsbezogene Benachteiligungen
mit dem Steuerrecht diskutiert werden,
sondern auch mittelbare Benachteiligungen
aufgrund, also wegen anderer Kategorisierungen.
Und in Bezug auf Kathleen Lahime
kann ich vor allem ans Herz legen,
ihre 2015 erschienene Studie
The Alberta Disadvantaged Gender Taxation and Income Inequality,
die man im Netz runterladen kann.
Und die Studie befasst sich mit den geschlechtsbezogenen Auswirkungen
von Steuerentlastungen,
die in Alberta, einer Provinz im Westen von Kanada,
das eingeführt wurden, um das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Und diese Steuerentlastungen sind nicht nur in Kanada an der Tagesordnung,
sondern natürlich auch in vielen Ländern.
Und sie werden vermutlich auch nach der Covid-19-Krise
wieder an Konjunktur gewinnen.
Und Kathleen Lahime zeigt sehr schön anhand von Daten und Statistiken,
wie zum Beispiel die Senkung von Unternehmenssteuern,
die auch hier gerade wieder diskutiert werden,
nicht nur staatliche Einnahmen mindern
und damit auch die Möglichkeit,
bestimmte Ausgaben zu finanzieren,
sondern auch untere Einkommensgruppen
und dabei häufig auch Frauen schlechter stellen.
Diese Untersuchungen in Bezug auf Unternehmenssteuern
ist auch deshalb sehr interessant,
weil gerade Unternehmenssteuern ja häufig als geschlechtsneutral gelten.
Betriebe haben ja kein Geschlecht.
Und die dahinterstehenden Beschäftigten
oder auch die Personen, die letztlich Anteile an diesen Unternehmen haben,
werden ja häufig vernachlässigt.
Sehr spannend ist bei Kathleen Lahime auch,
dass sie sich gerne auf internationale Rechtsgrundlagen
wie die UN-Frauenrechtskonvention bezieht,
die ja auch Deutschland ratifiziert hat
und auch dass sehr wichtigere Texte sind,
in der Regel sehr, sehr gut lesbar.
Und gleichzeitig engagiert sich Kathleen Lahime
auch als Aktivistin
für eine gerechtere Steuerpolitik
in Institutionen wie die UN,
ist aber auch Teil zahlreicher NGOs und Kampagnen.
Also insgesamt eine sehr spannende und inspirierende Frau.
Und ich kann nur empfehlen,
sie und ihre Publikationen im Internet zu googeln.
Das werden wir auf jeden Fall tun.
Und das klingt ja auch nach einem Thema,
wo wir auch weiter dranbleiben sollten
und genau hinsehen sollten.
Weil sie auch mit Corona alles in dem Bereich entwickelt.
Ja, ich denke auch,
wer heute Lust bekommen hat,
anhand unserer Folge sich vertieft,
mit Steuern und Geschlechterverhältnissen
noch ein bisschen zu beschäftigen,
ist es bestimmt eine tolle Empfehlung.
Vielen Dank.
Die feministischen Fundstücke,
alle links, finden sich wie immer in den Show Notes.
Und die Show Notes könnt ihr finden
einerseits in allen Podcast-Playern,
ich glaube nicht bei Spotify,
aber bei allen anderen
Bundes, dort auch mit eigener Seite von Justizias Töchtern.
Schaut rein.
Hört gerne auch die anderen Folgen noch nach.
Und wir freuen uns sehr,
wenn ihr nächstes Mal wieder dabei seid.